EntscheidNach Beratung entscheidet der Staatsrat in einem begründeten Entscheid endgültig über die Streitsache. Diese Entscheide werden den Parteien und dem administrativen Rechtsprechungsorgan zur Kenntnis gebracht. Sie können auch auf dieser Website veröffentlicht werden. Die klagenden Parteien können bis zur Schließung der Verhandlung darum bitten, dass ihr Name bei der Veröffentlichung ausgelassen wird. Lesen Sie auch die Verfahrensordnung. |
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