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Bericht

Die Beschwerde wird erst von dem Auditor untersucht, der deren Zulässigkeit sowie die von den Parteien geltend gemachten Argumente untersucht, und seine Beurteilung in einem Bericht niederschreibt, in dem als Schlussfolgerung ein Vorschlag über die Lösung der Sache formuliert wird.

Lesen Sie auch die Verfahrensordnung.

 
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